Muss die private Krankenversicherung bei Lasik bezahlen?
Auf devamed bin ich auf diese Fragen aufmerksam geworden. Ehrlich gesagt bin ich bisher davon ausgegangen, dass man ein Laser OP selbst zahlen muss. Lediglich bei extremer Kurzsichtigkeit oder Krankheiten bin ich von einer Übernahme der Kosten ausgegangen.
Allerdings hat das Landgericht Göttingen im Juli diesen Jahres entschieden, dass auch Laserbehandlungen durch die Private Krankenversicherung (PKV) getragen werden muss, da es sich um eine Heilbehandlung handelt. Die Versicherung ging bisher nämlich lediglich von einer Kosmetischen Operation aus.
Ich habe mir dann erstmal die Frage gestellt ob man grundsätzlich sagen kann ab welcher Dioptrienzahl eine Chance auf Kostenerstattung der Versicherung besteht. Daraufhin gab es eine sehr ausführliche Antwort von Alexander (vielen Dank an dieser Stelle).
…das bloße Abstellen auf die Stärke der Fehlsichtigkeit hilft nur bedingt weiter. Entscheidend sind die vertraglichen Bedingungen. Dies sind die MB/KK 94 bzw. jetzt auch MB/KK 2008, die in der Regel ohne große Änderungen von den verschiedenen Versicherern ihren Verträgen zugrunde gelegt werden. Danach ist ein Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
Eine Fehlsichtigkeit ist eine Krankheit. Eine LASIK ist eine Heilbehandlung. Die medizinische Notwendigkeit ist das Erfordernis der Korrektur der Fehlsichtigkeit. Anders ausgedrückt, immer dann wenn eine Brille medizinisch notwendig ist, ist es eine LASIK im Grundsatz auch. Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich gerade nicht, dass nur die billigste oder eine billigere Methode gewählt werden muss.
Damit muss die Entscheidung allein anhand medizinischer Bewertungen gelöst werden. Ist die LASIK eine anerkannte Heilbehandlung und ist sie nach objektiver Bewertung geeignet die Krankheit im Einzelfall zu beseitigen oder zu lindern, besteht grundsätzlich eine Erstattungspflicht.
Ich sehe deshalb die Tendenz bei den Gerichten, die Erstattungspflicht der PKV für diesen Eingriff zu bejahen. Es bleibt aber letztlich eine Einzelfallfrage, da die Entscheidung – wie dargelegt – eine medizinische bleibt. Deshalb muss bei eine Verweigerung der Leistung durch die PKV immer eine sachverständige Begutachtung über die medizinische Sinnhaftigkeit der Behandlung erfolgen.
Eine Vereinfachung für die Versicherten wird es wahrscheinlich erst geben, wenn ober- oder höchstrichterliche Entscheidungen zu diesen Fragen vorliegen.
Die zwei wichtigsten Aussagen habe ich markiert. Zum einen hängt es von einem Sachverständigen ab inwieweit die Laserbehandlung Sinn macht zum anderen muss man noch auf ein Grundsatzurteil warten um eine allgemeingültige Tendenz zu erhalten. Wer also derzeit mit der Überlegung spielt sich die Augen operativ korrigieren zu lassen muss entweder noch warten oder selbst die Kosten übernehmen.
Quelle: devamed
Tags: laserkosten, pkw, versicherung


28. Oktober 2008 um 14:24
Hallo
Meiner Meinung nach sollte die Krankenkasse das bezahlen .. warum denn nich?
27. Januar 2009 um 18:22
Ich denke das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht verallgemeinert werden.
15. Februar 2009 um 18:55
Ich habe von Kindheit an Augenprobleme, eine Brille, später grünen Star… Heute arbeite ich am PC, sitze manchmal 10 Stunden am Tag vor dem Bildschirm. Ich habe eine Private Krankenversicherung zusätzlich zu der gestzlichen abgeschlossen. Ich bin mit dieser Kombination sehr zufrieden. Natürlich lohnt sich immer ein Preisvergleich, z.B. bei http://www.krankenversicherung-preisvergleich.net